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Gentechnik Kennzeichnung

In der EU gelten seit dem 18. April 2004 Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO), unabhängig von der analytischen Nachweisbarkeit.


Eine GVO-Kennzeichnung ist nötig, sofern ein Lebensmittel/eine Zutat eines Lebensmittels im Sinne der
"Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel" sowie der "Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln"
  • aus gentechnisch veränderten Organismen besteht,
  • gentechnisch veränderten Organismen enthält
  • oder vollständig oder teilweise aus gentechnisch veränderten Organismen entstanden ist.

Dies gilt für alle eingesetzten Zutaten einschließlich Zusatzstoffe und Aromen, d. h. es wird eine entsprechende Kennzeichnung "gentechnisch verändert" bzw. "aus genetisch verändertem (Bezeichnung der Zutat)" erforderlich.

Die Information über die Gentechnik-Kennzeichnung für Zutaten wird in der Regel automatisch durch Ihren Lieferanten mitgeteilt.

Folgende Zutaten aus der gentechnisch veränderten Pflanze könnten zum Beispiel betroffen sein:
Sojamehl Maismehl
Sojaprotein Maisstärken
bestimmte Sojalecithine Maisgluten
Tofu Maisgrieß
Cornflakes

Nach langer Diskussion wurde in der EU ein Schwellenwert festgelegt. Bis zu 0,9 % eines zugelassenen gentechnisch veränderten Rohstoffs in einer Zutat muss nicht gekennzeichnet werden, wenn die Vermischung nachweislich unbeabsichtigt erfolgte (dieser Anteil muss also zufällig oder technisch nicht zu vermeiden sein)

Der Schwellenwert bezieht sich nur auf die jeweilige Zutat. Das bedeutet nicht, dass im Endprodukt bis zu 0,9 % gentechnisch veränderte Rohstoffe ohne Deklaration enthalten sein dürfen!

Die WIBERG Politik in Sachen Gentechnik

WIBERG Produkte sind nicht als "gentechnisch verändert" zu kennzeichnen. Wir verwenden ausschließlich solche Rohstoffe, für die uns Lieferantenerklärungen über die Nichtverwendung von GVO vorliegen.